Aufgaben
Die Schulkonferenz bestimmt mit einer 2/3 Mehrheit u.a. über die Verwendung der zugewiesenen Personal- und Sachmittel, das Schulprogramm und die Dauer der Schulwoche.
Mit einfacher Mehrheit wird über Schulversuche, Unterrichtsbeginn und die Hausordnung abgestimmt.
Bei Neubesetzung von Funktionsstellen (Schulleiter/in, Konrektor/in) kann die Schulkonferenz einen Besetzungsvorschlag machen.
Mitglieder
Stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz sind:
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die Schulleiterin oder der Schulleiter,
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vier von der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte gewählte Vertreterinnen oder Vertreter,
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vier von der Gesamtschülervertretung gewählte Schülerinnen oder Schüler
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vier von der Gesamtelternvertretung gewählte Erziehungsberechtigte und
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eine von den Mitgliedern nach den Nummern 1 bis 4 vorgeschlagene und gewählte, der Schule nicht angehörende Person, die die Schule in der Wahrnehmung ihrer pädagogischen Aufgaben unterstützen soll.