Aufgaben

Die Schulkonferenz bestimmt mit einer 2/3 Mehrheit u.a. über die Verwendung der zugewiesenen Personal- und Sachmittel, das Schulprogramm und die Dauer der Schulwoche.
Mit einfacher Mehrheit wird über Schulversuche, Unterrichtsbeginn und die Hausordnung abgestimmt.
Bei Neubesetzung von Funktionsstellen (Schulleiter/in, Konrektor/in) kann die Schulkonferenz einen Besetzungsvorschlag machen.

Mitglieder

Stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz sind:

  • die Schulleiterin oder der Schulleiter,

  • vier von der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte gewählte Vertreterinnen oder Vertreter,

  • vier von der Gesamtschülervertretung gewählte Schülerinnen oder Schüler

  • vier von der Gesamtelternvertretung gewählte Erziehungsberechtigte und

  • eine von den Mitgliedern nach den Nummern 1 bis 4 vorgeschlagene und gewählte, der Schule nicht angehörende Person, die die Schule in der Wahrnehmung ihrer pädagogischen Aufgaben unterstützen soll.