Aufgaben

Die Gesamtelternvertretung (GEV) besteht aus allen Klassenelternsprecher/innen der Schule (§ 90 Abs. 1 Satz 1 SchulG)

Die GEV ist das höchste Elterngremium in der Schule.
Hier werden die Elterninteressen gegenüber der Schule wahrgenommen. Es stehen also die Themen und Probleme im Vordergrund, die die ganze Schule betreffen. Dementsprechend ist die Schulleiterin/der Schulleiter erste/r Ansprechpartner/in der GEV.

Über Wahlen in der GEV können Elternvertreter/innen in weiteren schulischen und überschulischen Gremien mitwirken.

Vertreter/innen

Elternsprecher: Herr Hüchtemann,
Stellv.: Herr Csupor und Frau Stumpe