Teilnahme am Lernmittelfonds für das Schuljahr 2018/2019

Liebe Eltern, liebe Schüler/innen,

entsprechend der Lernmittelverordnung vom 03. Juli 2004 sind die Eltern bzw. die volljährigen Schüler/innen verpflichtet, in jedem Schuljahr Schulbücher und ergänzende Druckschriften bis zu einem Betrag von 100,- € pro Schüler/-in (Eigenanteil) zu beschaffen. Hiervon ausgenommen sind nur die Bezieher von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz, die Bezieher von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, Bezieher von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und auch Bezieher von Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialhilfegesetzbuch (Arbeitslosengeld II / Hartz IV).

Für Eltern bzw. Schüler/innen, die von der Zahlung des Eigenanteils befreit sind:

Wir bitten Sie, dass Sekretariat möglichst umgehend über Ihre Befreiung des Eigenanteils zu informieren und den Nachweis bis spätestens zum 29. Juni 2018 vorzulegen.

Für alle übrigen Eltern bzw. Schüler/innen:

Wenn Sie nicht zu dem oben genannten Personenkreis gehören, dann verpflichtet Sie das Schulgesetz, die in der Bücherliste aufgeführten Schulbücher und die ergänzenden Druckschriften zum Beginn des neuen Schuljahres zu beschaffen. Die Bücherliste finden Sie im Anhang.

Alternativ bieten wir Ihnen die Beteiligung an unserem Lernmittelfonds an, diese ist freiwillig und gilt für ein Schuljahr. Wer sich am Lernmittelfonds beteiligt, erhält zu Beginn des neuen Schuljahres alle erforderlichen Schulbücher ausgeliehen und Arbeitshefte zur Verfügung gestellt. Der Aufwand für den Kauf und ggf. den späteren teilweisen Verkauf entfällt. Die ausgeliehenen Schulbücher sind pfleglich zu behandeln. Es gelten die Grundsätze des Lernmittelfonds der Konrad-Duden-Schule, welche auf der Schulhomepage nachgelesen werden können. Ausgenommen vom Lernmittelfonds sind Kosten für die Fächer BK und WAT.

Der für die Teilnahme erforderliche Beitrag beläuft sich auf 50,- € pro Schüler/-in. Diese Zahlung stellt steuerlich eine Schenkung dar, so dass die Eltern weder Eigentum an den Schulbüchern erwerben noch eine steuerlich absetzbare Spendenquittung erhalten. Beschädigte oder verloren gegangene Bücher müssen ersetzt werden. Die Arbeitshefte gehen in Ihr Eigentum über.

Kontoinhaber: Konrad-Duden-Schule

IBAN: DE42100500000190475676

Bank: Berliner Sparkasse

Verwendungszweck: Lernmittelfonds: Name Ihres Kindes


Für alle:

Zur Bestätigung der Kenntnisnahme des Schreibens und für die Teilnahme am Lernmittelfonds bitten wir Sie den beiliegenden Abschnitt auszufüllen und im Sekretariat abzugeben oder per Mail zu senden an: sekretariat.konrad-duden-schule@gmx.de

Bei Fragen zum Lernmittelfonds steht Ihnen Frau Diana Stoppel gerne zur Verfügung unter:

Tel.Nr. 0173-264 90 85

Mit freundlichen Grüßen,
Christine Großer
Diana Stoppel
Christine Küchler
GEV Lernmittelfonds Schulleitung