Teilnahme am Lernmittelfonds für das Schuljahr 2024/2025

Liebe Eltern, liebe Schüler:innen,

entsprechend der Lernmittelverordnung vom 03. Juli 2004 sind die Eltern bzw. die volljährigen Schüler:innen verpflichtet, in jedem Schuljahr Schulbücher und ergänzende Druckschriften bis zu einem Betrag von 100,- € pro Schüler:in (Eigenanteil) zu beschaffen. Hiervon ausgenommen sind nur die Bezieher:innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz, die Bezieher:innen von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und auch nach dem zweiten Buch Sozialhilfegesetzbuch (Arbeitslosengeld II / Hartz IV).

Für Eltern bzw. Schüler:innen, die von der Zahlung des Eigenanteils befreit sind:

Wir bitten Sie, dass Sekretariat möglichst umgehend über Ihre Befreiung des Eigenanteils zu informieren und den Nachweis bis spätestens zum 21. Juni 2024 vorzulegen.

Achtung! Schüler:innen mit dem sonderpädagogischem Förderbedarf „Lernen" oder „geistige Entwicklung“ erhalten Leihexemplare der Bücher/Hefte von der Schule! Bitte nicht am Lernmittelfonds teilnehmen!

Für alle übrigen Eltern bzw. Schüler:innen:

Wenn Sie nicht zu dem oben genannten Personenkreis gehören, dann verpflichtet Sie das Schulgesetz, die in der Bücherliste aufgeführten Schulbücher und die ergänzenden
Druckschriften zum Beginn des neuen Schuljahres zu beschaffen. Die Bücherliste finden Sie unter Downloads.

Alternativ bieten wir Ihnen die Beteiligung an unserem Lernmittelfonds an, diese ist freiwillig und gilt für ein Schuljahr. Wer sich am Lernmittelfonds beteiligt, erhält zu Beginn des neuen Schuljahres alle erforderlichen Schulbücher ausgeliehen und Arbeitshefte zur Verfügung gestellt.
Der Aufwand für den Kauf und ggf. den späteren teilweisen Verkauf entfällt. Die ausgeliehenen Schulbücher sind pfleglich zu behandeln. Es gelten die Grundsätze des Lernmittelfonds der Konrad-Duden-Schule, welche auf der Schulhomepage nachgelesen werden können.

Ausgenommen vom Lernmittelfonds sind Kosten für die Fächer BK und WAT.

Der für die Teilnahme erforderliche Beitrag beläuft sich auf 60,- € pro Schüler:in. Diese Zahlung stellt steuerlich eine Schenkung dar, sodass die Eltern weder Eigentum an den Schulbüchern erwerben noch eine steuerlich absetzbare Spendenquittung erhalten. Beschädigte oder verloren gegangene Bücher müssen ersetzt werden. Die Arbeitshefte gehen in Ihr Eigentum über. Mit der Zahlung des Beitrages stimmen Sie den Grundsätzen des LMFs zu.

Wenn Sie sich am Lernmittelfonds beteiligen möchten, überweisen Sie bitte für jedes Ihrer Kinder spätestens bis zum 12. Juli 2024 den Betrag von 60,- € auf das folgende Konto:

Kontoinhaber: Konrad-Duden-Schule
IBAN: DE42 1005 0000 0190 4756 76
Bank: Berliner Sparkasse
Verwendungszweck: Lernmittelfonds: Name und (zukünftige) Klasse Ihres Kindes

Später eingehende Zahlungen können für den Lernmittelfonds 2024/25 nicht berücksichtigt werden!

Mit freundlichen Grüßen

Anja Hoppe
GEV Lernmittelfonds

Christine Küchler
Schulleitung

Lernmittelfonds und Bücherlisten unter Downloads!